KfW-Fördermittel für Modernisierungen

Das KfW-Förderprogramm „Wohnraum modernisieren“ kann sowohl von Hausbesitzern, Vermietern und Mietern für Instandsetzungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Die maximale Kreditsumme beläuft sich auf 100.000 Euro pro Wohneinheit und kann über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zurückgezahlt werden. Auch eine Tilgung zum Ende der Vertragslaufzeit kann vereinbart werden. Dies ist beispielsweise dann vorteilhaft, wenn in diesem Zeitraum beispielsweise die Laufzeit einer Festgeldanlage endet, die Lebensversicherung ausbezahlt oder der bereits vor Jahren eingerichtete Bausparvertrag zuteilungsreif wird.

Welche Maßnahmen werden von der KfW-Bank gefördert?

Gefördert werden eine Vielzahl an Umbauarbeiten, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dazu zählen beispielsweise die Erneuerung oder das Ausbessern des Außenputzes, die Installation einer Fußbodenheizung, der Dachausbau, der Austausch der Dachrinnen oder der Haustür. Steht eine Dichtheitsprüfung oder die Sanierung des Abwasserkanals, der sich auf dem eigenen Grundstück befindet, an, so können die dafür anfallenden Kosten ebenfalls mit dem Programm „Wohnraum modernisieren“ zinsgünstig finanziert werden.

Welche Vorteile bietet das Förderprogramm „Wohnraum modernisieren“?

Mit diesem Förderprogramm können nicht nur die oben erwähnten Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen, sondern auch einige andere, bei der Verwirklichung anfallenden Kosten finanziert werden. Dazu gehören beispielsweise anteilige Kosten für Architektenleistungen, weitere Planungsleistungen und Energieberatung, sowie aufgebrachte Materialkosten bei der Erbringung von Eigenleistungen.

Hinweis: Teilweise ist eine 100-prozentige Mitfinanzierung möglich. Die anfallenden Materialkosten müssen allerdings durch Rechnungen belegt werden.

Besonders erwähnenswert ist, dass bei einer Inanspruchnahme des „Wohnraum modernisieren“ Förderprogrammes kein Sachverständiger hinzugezogen und keine technischen Mindestanforderungen eingehalten werden müssen. Nur den Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss Beachtung geschenkt werden.

Sehr interessant ist die tilgungsfreie Darlehensvariante. Dabei handelt es sich um ein endfälliges Darlehen, welches erst zum Laufzeitende getilgt werden muss. Die Mindestlaufzeit dieser Verträge liegt bei vier, die maximale Laufzeit bei acht Jahren. Erwarten Sie in diesem Zeitraum die Auszahlung größerer Geldbeträge, sollten Sie dieser Darlehensvariante besondere Beachtung schenken.

Eventuell erhalten Sie für Ihr Bauvorhaben auch einen Tilgungszuschuss. Dieser kann je nach Energieeffizienzhaus-Variante bis zu zehn Prozent der Darlehenssumme betragen.

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